ERZIEHUNGSBEISTAND

(§ 30 SGB VIII)


Im Rahmen des Erziehungsbeistandes unterstützen wir Jugendliche oder junge Volljährige dabei, individuelle und / oder familiäre Entwicklungsprobleme zu bewältigen. Diese Hilfeform ist an die Einzelperson in ihrem sozialen Netzwerk gerichtet.

Probleme, die die Hilfe notwendig machen, sind häufig:

 

  • unregelmäßiger Schulbesuch und Schulverweigerung
  • delinquentes Verhalten
  • frühzeitige Verschuldung
  • Aggressivität
  • Erkrankungen
  • frühe Schwangerschaft
  • Erleben von Gewalt, Misshandlung, Missbrauch
  • Verselbständigungsprobleme

Die Gründe für eine Hilfe sind vielfältig: Wegfall der Institution Schule, Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit, Versagen finanzieller und sozialer Unterstützung durch die Eltern, „Befreiung“ aus der rigide erlebten elterlichen Erziehung und Einflussnahme sind als einige häufige Ursachen zu nennen. In diesem Sinne verfolgt der Erziehungsbeistand stark vorbeugende Ziele.

 

Dass Hilfe gebraucht wird, zeigt sich in vielen Fällen mit der Beendigung der Schule oder dem Beginn der Volljährigkeit. Die bisherige soziale und gesellschaftliche  Einbettung des jungen Menschen ist plötzlich nicht mehr verfügbar.

 

Die pädagogischen Ziele der Hilfe hängen von den individuellen Problemen des Jugendlichen / jungen Erwachsenen ab und werden entsprechend festgelegt. So z.B.:

 

  • Entwicklung emotionaler und sozialer Fähigkeiten, Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Integration in die Familie als Jugendlicher / junger Erwachsener
  • emotionale Ablösung aus der Familie
  • Verselbständigung und finanzielle Unabhängigkeit
  • Entwicklung eines Lebensmodells
  • Sozialraumvernetzung