Hilfen zur Erziehung

(nach § 27 i.V.m. §§ 30, 31, SGB VIII)


Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gibt Ihnen das Recht auf Hilfen zur Erziehung für sich und Ihr Kind. Dabei haben Sie den Anspruch auf eine Hilfeform, die für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.

 

Die Starke Brücken GbR bietet Ihnen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung folgende Hilfeformen an: